Dienstag, 24. April 2012

Entschädigungsanspruch für Sicherungsverwahrung

Entschädigung für zu lange Sicherungsverwahrung Gericht: Vier verurteilte Vergewaltiger haben Anspruch auf Schmerzensgeld KARLSRUHE - Wer rechtswidrig in der Sicherungsverwahrung bleiben musste, bekommt Schadensersatz. Das hat jetzt das Landgericht Karlsruhe in vier Fällen aus Baden-Württemberg entschieden. Die Kläger bekommen zwischen 49 000 und 730 00 Euro. Die Männer, die heute zwischen 55 und 65 Jahre alt sind, waren vor Jahrzehnten wegen Sexualdelikten zu langjährigen Freiheitsstrafen mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Ihre Gefängnisstrafen zwischen fünf und 15 Jahren hatten sie allesamt verbüßt. Weil sie noch als gefährlich galten, blieben sie anschließend zwischen 18 und 22 Jahre in der Sicherungsverwahrung. Der Entschädigungsanspruch ist die Folge einer Gesetzesverschärfung von 1998. Als die vier Männer verurteilt wurden, galt noch eine Obergrenze von zehn Jahren Sicherungsverwahrung. Diese Obergrenze wurde jedoch 1998 von der damaligen schwarz-gelben Koalition aufgehoben – auch für bereits Verurteilte. Deshalb mussten die vier Männer deutlich länger als zehn Jahre in der Sicherungsverwahrung bleiben. Inzwischen haben aber der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und auch das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass diese rückwirkende Verlängerung der Verwahrung rechtswidrig war. Alle vier Männer wurden entlassen. Das Landgericht Karlsruhe sprach den vier Männern auf deren Klage hin nun 500 Euro für jeden Monat rechtswidrig erlittener Sicherungsverwahrung zu. Das Gericht orientierte sich dabei an Summen, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in ähnlichen Fällen zugesprochen hat. Alternativ wären auch rund 750 Euro pro Monat möglich gewesen. Mit dieser Summe werden Menschen entschädigt, die unschuldig in Strafhaft landen. Das Urteil kommt nicht überraschend. Schon nach der mündlichen Verhandlung vor einigen Wochen hatte sich abgezeichnet, dass die Männer eine Entschädigung erhalten werden. Offen war vor allem noch die Höhe des Schadensersatzes. Die Entscheidung ist ein Präzedenzfall. Bundesweit gibt es einige Dutzend ähnlicher Fälle. Brandenburg ist derzeit nicht betroffen. Aktuell gibt es im Land nach Angaben des Justizministeriums drei Sicherungsverwahrte, die vor der Gesetzesverschärfung 1998 verurteilt wurden. „Wenn normale Strafgefangene rechtswidrig untergebracht werden, steht ihnen Schmerzensgeld zu. Es ist folgerichtig, wenn diese Regelung auch für Sicherungsverwahrte gilt“, sagte Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) auf MAZ-Anfrage. Zahlen muss im aktuellen Fall das Land Baden-Württemberg, weil die Verlängerung der Sicherungsverwahrung von baden-württembergischen Gerichten angeordnet wurde. Das Land wird voraussichtlich Rechtsmittel einlegen. Das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig. Sollte Baden-Württemberg am Ende verurteilt werden, will die Landesregierung das Geld vom Bund zurückholen, schließlich habe der Bundestag die rechtswidrige Gesetzeslage verursacht. Grundlage dafür könnte das Lastentragungsgesetz sein, mit dem europäische Sanktionen auf Bund und Länder verteilt werden. (Von Christian Rath und Henry Lohmar) Az.: 2 O 278/11 u.a.
500 Euro für einen Monat als Schadensersatz zuzusprechen ist schon ein Hohn ! Was ist ein Tag Freihert wert ? Es bleibt zu hoffen, dass sich ein Kläger findet, de dagegen angeht.

Sonntag, 22. April 2012

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