Dienstag, 20. Mai 2014

Ausgegoogelt !

Ausgegoogelt !!!!





Personenschutz bei Suchmaschinen im Internet - Das Urteil des EuGH ist eine Zäsur !

Opfer von Stalkingtätern haben es ab sofort leichter. In der Vergangtenheit zeigten die Scuchmaschinen - allen voran das Weltgedächtnis Google - auch alle negativen und verleumderischen Eintragungen im Internet an, die mit einem Namen im Zusammenhang standen, selbst dann, wenn die Daten unwahr waren und Tatbestände wie Verleumdung oder Beleidigung erfüllten. und wenn sie auf ausländischen servern abgelegt waren.

Selbst wenn das Stalkingopfer in der EU ein Urteil erstritten hatte liess es sich oftmals gar nicht rechtlich durchsetzen.

Beispielhaft wird hier der ehemalige Onlinepranger www.mein-Parteibuch.com angeführt, der auf einem Server in Malaysia gehostet war.

Google und Co zeigten derartige Treffer immer weiter an, die Opfer hatten das Nachsehen.

Ab sofort ist das nicht mehr so. Laut dem aktuellen Urteil des EuGH hat eine Suchmaschine für seine Datentechnik eine eigene Verantwortung, es gelten ferner die Gesetze des Landes, in dem die Suchmaschine tätig ist, ausserdem hat die Suchmaschine die personenbezogenen Daten zu löschen und dies unabhängig davon, ob der Betroffene einen Schaden hat oder nicht, wobei es egal ist, ob die Daten wahr oder falsch sind oder ob die Suchmaschine meint, die Informationen über die Person müssten einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Geklagt hatte im vorliegenden Fall ein spanischer Bürger, der vor 16 Jahren mit einer Immobilie in der Zwangsversteigerung gestanden hatte und dessen Daten deshalb in öffentlichen Medien veröffentlicht waren und der deshalb gegen Google wegen eben dieser "ewigen" veröffentlichung geklagt hatte.

Noch nach 16 jahren verknüpfte das Weltgedächtnis Google die Schuldengeschichte von damals mit dem Namen des spanischen Mannes, Das müsse der Mann sich nicht gefallen lassen, stellte der EuGH nun mit dem aktuellen Urteil fest.



Az.: Europäischer Gerichtshof C 131 / 12 vom 13.05.2014 

Mitgeteilt von Reinhard Göddemeyer

Mehr unter www.stalking-rat-und-tat.blogspot.de

Dienstag, 13. Mai 2014

EUGH Urteil gegen Google

Dieses Urteil ist der Albtraum für Google

Schlimmer kann es für Google kaum kommen: Der EuGH verpflichtet den US-Konzern, Einträge im Suchindex auf Antrag zu löschen. Dabei zerpflücken die Richter auch ein Lieblingsargument von Google.


Interview dazu auf

                                  Presseschau zu diesem Urteil:

Aus der Süddeutschen: 

Bürger können kritische Google-Links löschen lassen


Weiter heisst es:
Zur Begründung betonte der EuGH, mit der Eingabe eines Namens bei einer Internet-Suchmaschine könnten sich Nutzer ein umfassendes Bild von dieser Person machen. Die Suchergebnisse seien nichts anderes als das Ergebnis einer Verarbeitung personenbezogener Daten.
Deshalb könne Google auch in bestimmten Fällen dazu verpflichtet werden, bestimmte Suchergebnisse nicht mehr anzuzeigen, selbst wenn der Artikel, auf den sie verweisen, weiter rechtmäßig im Netz verfügbar bleibt.
Google hat das Urteil des EuGH kritisiert. "Diese Entscheidung ist nicht nur fürSuchmaschinen enttäuschend, sondern auch für alle, die Inhalte online publizieren", sagte ein Google-Sprecher am Dienstag in Hamburg. Der Konzern sei sehr überrascht, dass das Urteil so stark von der vorherigen Einschätzung des Generalanwalts abweiche und dessen Warnungen unberücksichtigt lasse. "Wir benötigen nun Zeit, um die Auswirkungen zu analysieren", erklärte der Sprecher weiter.
Aus der Welt

Dieses Urteil ist der Albtraum für Google

Für Google kommt das Urteil unerwartet und hart: Nicht nur muss der Konzern von nun an auf Antrag von Privatpersonen seinen Index ändern, darüber hinaus erklärte der EuGH ein wichtiges Verteidigungsargument von US-Internetdiensten in Europa für unwirksam: Google hatte argumentiert, da die Datenverarbeitung des Konzerns auf Servern außerhalb Europas erfolgt, seien die spanischen Datenschutzrichtlinien in dem Fall nicht geltend. Dem widersprachen die Richter deutlich: Wer in Spanien eine Filiale unterhalte und dort Werbung verkaufe, der müsse sich auch an lokale Datenschutzgesetze halten, begründete der EuGH sein Urteil.

Google muss vergessen können ! lautet die Schlagzeile der RP-Online

Gegen Google, für Bürgerrechte ! lautet es bei der Fr-Online

"Google muss Daten streichen" titelt der Bayrische Rundfunk 


Weiter heisst es:
Wenn die Informationen die Persönlichkeitsrechte eines Menschen verletzten und die Informationen sehr alt seien, dann könnte Google verpflichtet werden, die Daten bei entsprechenden Suchanfragen nicht mehr anzuzeigen. So hat es jetzt der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Die Richter argumentierten mit dem Recht eines jeden Menschen auf Datenschutz. Nach Ansicht des Gerichts ist der Suchmaschinenbetreiber für die Verarbeitung der Daten verantwortlich. Deshalb könne sich ein Betroffener grundsätzlich mit der Bitte um Änderung der Suchergebnisse an Google wenden.


Jetzt kann die deutsche Anwaltschaft sich freuen, es ist vorhersehbar, dass Hunderte von negativen Einträgen betroffene Bürger gegen Google vorgehen werden.


Reinhard Göddemeyer